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000Norm
BudgetbegleitG 2007Rechtssatz
Der Umstand, dass gemäß § 14 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 idF seit dem BudgetbegleitG 2007 Wertpapiere und Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, um das Deckungserfordernis zu erfüllen, "ausschließlich der Besicherung von Pensionsanwartschaften oder Pensionsansprüchen dienen" müssen, steht der in § 14 Abs. 8 EStG 1988 ausdrücklich auf Rückstellungen für Zusagen von Kostenersätzen (für Pensionsverpflichtungen eines Dritten) erstreckten Verpflichtung zur Wertpapierdeckung iSd § 14 EStG 1988 nicht entgegen; diesfalls dient die Wertpapierdeckung der Besicherung der Kostenersatzverpflichtung gegenüber dem Dritten und damit mittelbar der Besicherung von Pensionsanwartschaften oder Pensionsansprüchen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022150017.J03Im RIS seit
15.11.2022Zuletzt aktualisiert am
15.11.2022