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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §14 Abs6Rechtssatz
Es tritt im Rahmen einer Einbringung gemäß Art. III UmgrStG 1991 bei Buchwertfortführung die übernehmende Körperschaft als partielle Gesamtrechtsnachfolgerin in die Gewinnermittlungspositionen des Übertragenden ein. Sie setzt diesen damit auch im Hinblick auf die übernommene Rückstellung fort. Der Ausweis der Rückstellung iSd § 14 Abs. 6 oder 8 EStG 1988 in der Bilanz verpflichtet jedenfalls zur Wertpapierdeckung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022150017.J02Im RIS seit
15.11.2022Zuletzt aktualisiert am
15.11.2022