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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §279 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/15/0035 E 27. August 2020 RS 3Stammrechtssatz
Wenn die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150052.L02Im RIS seit
15.11.2022Zuletzt aktualisiert am
15.11.2022