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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §10 Abs2Rechtssatz
18 Abs. 2 KStG 1988 stellt nicht auf den Teilwert ab, der durch die Betriebsbezogenheit und die Betriebsfortführung (Going concern-Prinzip) geprägt ist. § 12 BewG 1955 und § 6 Z 1 EStG 1988 definieren den Teilwert als den Betrag, den der Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. § 18 Abs. 2 KStG 1988 stellt auf den gemeinen Wert ab
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150020.L08Im RIS seit
15.11.2022Zuletzt aktualisiert am
15.11.2022