Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §270 idF 2006/I/092Rechtssatz
Die Bestellung eines Kurators und das mit ihm durchgeführte Verfahren (somit auch die an ihn bewirkte Zustellung der Sachentscheidung) sind nichtig, wenn die Voraussetzungen für die Kuratorbestellung nicht gegeben waren (vgl. OGH 22.2.2022, 10 Ob 32/21k).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210508.L04Im RIS seit
15.11.2022Zuletzt aktualisiert am
15.11.2022