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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASchG 1994 §130 Abs1 Z16Rechtssatz
Der Umfang des übertragenen Verantwortlichkeitsbereiches ist ausschließlich aus dem Inhalt der Bestellungsurkunde zu ermitteln. Auf die Absicht der Erklärenden kommt es gerade nicht an. Vom Inhalt der Bestellungsurkunde abweichende, nachträgliche mündliche Erklärungen können keine Berücksichtigung finden.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020191.L02Im RIS seit
15.11.2022Zuletzt aktualisiert am
15.11.2022