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L70716 Spielapparate SteiermarkNorm
B-VG Art133 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2015/16/0019 E 2. Juli 2015 RS 1Stammrechtssatz
Ein Zufall liegt vor, wenn der Erfolg weder von zielbewusstem Handeln oder der Geschicklichkeit oder allein vom Belieben der beteiligten Personen abhängt, sondern wenn auch weitere Bedingungen dazu treten müssen, die außerhalb des Willens der beteiligten Personen liegen (vgl. etwa schon das hg. Erkenntnis vom 18. Dezember 1995, 95/16/0047).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021020095.L01Im RIS seit
15.11.2022Zuletzt aktualisiert am
15.11.2022