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L82000 BauordnungBeachte
Rechtssatz
Auflagen im Sinne des § 34 Abs. 4 lit. d Tir BauO 2018 müssten dazu führen, dass die rechtmäßigen betrieblichen Immissionen durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen an der Grenze des Baugrundstückes (die Einwirkung bereits an der Grenze ist der Beurteilungsmaßstab) soweit gemindert werden können, dass die ohne diese von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen gegebene Grundbelastung (das vom Sachverständigen angenommene Ist-Maß) nicht überschritten wird. In einem solchen Fall wäre zwar das Widmungsmaß weiterhin überschritten, es würde sich aber eine Belastung durch Immissionen aus der Betriebsanlage gar nicht auswirken (vgl. VwGH 8.6.2011, 2011/06/0048).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022060058.L05Im RIS seit
14.11.2022Zuletzt aktualisiert am
14.11.2022