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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend den Widerruf der Zusicherung der Staatsbürgerschaft; hinreichende Begründung der vom Beschwerdeführer – durch besonders gewichtige, neu hinzutretende Umstände – ausgehenden Gefahr für das Grundinteresse der GesellschaftRechtssatz
Nach der Rsp des VfGH ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Gesetzgeber bei Vorliegen schwerwiegender Gründe einen Widerruf der Zusicherung der Staatsbürgerschaft anordnet. Im Hinblick auf diese Rsp (insb E v 22.09.2022, E1245/2022) ist es mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar, wenn das Verwaltungsgericht Wien in mehreren, wenn auch jeweils nicht gravierenden Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz einen gemäß §20 Abs2 iVm §10 Abs1 Z6 StbG schwerwiegenden Grund erblickt, die Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft zu widerrufen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verleihung (Staatsbürgerschaft), Staatsbürgerschaftsrecht, Entscheidungsbegründung, Suchtgift, VfGH / AblehnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E1969.2022Zuletzt aktualisiert am
10.11.2022