Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend den Widerruf der Zusicherung der Staatsbürgerschaft; Widerruf der Zusicherung bei Verletzung einer Bestimmung des AuslBG ist im Gestaltungsspielraum des GesetzgebersRechtssatz
Nach der Rsp des VfGH ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Gesetzgeber bei Vorliegen schwerwiegender Gründe einen Widerruf der Zusicherung der Staatsbürgerschaft anordnet (E v 22.09.2022, E1245/2022). Es liegt in seinem rechtspolitischen Gestaltungsspielraum, den gemäß §28 Abs1 Z1 lita AuslBG sanktionierten Verstoß gegen §3 Abs1 AuslBG als entsprechend schwerwiegend anzusehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verleihung (Staatsbürgerschaft), Staatsbürgerschaftsrecht, Strafe (Verwaltungsstrafrecht), Entscheidungsbegründung, Ausländerbeschäftigung, Rechtspolitik, VfGH / AblehnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E4583.2021Zuletzt aktualisiert am
10.11.2022