TE Lvwg Erkenntnis 2022/11/3 S VNP/13/2022.003/012

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 03.11.2022
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten