RS Vwgh 2022/9/1 Ra 2022/03/0198

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Veröffentlicht am 01.09.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2
AVG §59 Abs1
AVG §60
VStG §32 Abs1
VStG §44a

Rechtssatz

Gemäß § 32 Abs. 1 VStG ist Beschuldigter eines Verwaltungsstrafverfahrens die im Verdacht einer Verwaltungsübertretung stehende Person von dem Zeitpunkt der ersten von der Behörde gegen sie gerichteten Verfolgungshandlung bis zum Abschluss der Strafsache. Wer Beschuldigter ist, ergibt sich aus dem Spruch (allenfalls in Verbindung mit der Begründung) eines Straferkenntnisses (vgl. etwa VwGH 21.10.1994, 94/11/0206).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022030198.L01

Im RIS seit

08.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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