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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Rechtssatz
Die VerpackV 2014 wurde - wie sich aus ihrer Promulgationsklausel ausdrücklich ergibt - auf Grundlage auch des § 14 Abs. 1 AWG 2002 erlassen. Nach § 6 Abs. 5 AWG 2002 ist daher ein Feststellungsbescheid bzw. darauf zielender Antrag, ob oder inwieweit eine Sache der VerpackV 2014 unterliegt, bei Vorliegen begründeter Zweifel zulässig (vgl. bereits zur VerpackV 1996 VwGH 3.7.2003, 2003/07/0053).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022070023.L03Im RIS seit
08.11.2022Zuletzt aktualisiert am
08.11.2022