Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkBeachte
Rechtssatz
In § 26 Abs. 1 und 4 Stmk BauG 1995 sind die dem Nachbarn im Baubewilligungsverfahren zustehenden Mitspracherechte taxativ aufgezählt, Fragen des Ortsbildes fallen nicht darunter (vgl. etwa VwGH 24.3.2010, 2006/06/0275, und VwGH 6.10.2011, 2011/06/0003, jeweils mwN). Dem Nachbarn steht hinsichtlich der Frage der Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem Flächenwidmungsplan nur insoweit ein Rechtsanspruch zu, als damit ein Immissionsschutz verbunden ist, also nicht etwa in Fragen des Ortsbildschutzes (vgl. dazu VwGH 3.10.2016, Ra 2016/06/0090, mwN); dies gilt ebenso hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022060208.L01Im RIS seit
08.11.2022Zuletzt aktualisiert am
08.11.2022