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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkRechtssatz
Die taxative Aufzählung der Nachbarrechte in § 26 Stmk BauG 1995 umfasst nicht die Frage, ob dem Bauansuchen auch die erforderliche Zustimmungserklärung der Miteigentümer beiliegt. Dem Miteigentümer kommt im Hinblick darauf, ob eine liquide Zustimmung der Grundeigentümer vorliegt, Parteistellung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022060008.L03Im RIS seit
08.11.2022Zuletzt aktualisiert am
08.11.2022