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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1Beachte
Rechtssatz
Der VwGH hat im Fall des fehlerhaften Setzens des Posteingangsstempels bereits ausgesprochen, dass es von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängt, welche Anforderungen an die organisatorischen Vorkehrungen in einer Anwaltskanzlei und an die Überwachungspflicht gegenüber dem Kanzleipersonal zu stellen sind (vgl. VwGH 5.7.2000, 2000/03/0191). Bei der Frage, ob konkrete Kontrollmaßnahmen als ausreichend für die Darstellung eines wirksamen Kontrollsystems angesehen werden können, handelt es sich daher um eine einzelfallbezogene Beurteilung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019060018.L04Im RIS seit
08.11.2022Zuletzt aktualisiert am
08.11.2022