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KFGNorm
KFG 1967 §109 Abs1Rechtssatz
Es kann schon eine einzige strafbare Handlung, die in auffallendem Gegensatz zu den sonstigen jahrelangen Verhalten eines Fahrlehrers steht, sein gesamtes Charakterbild so verändern, dass gesagt werden kann, dass die bis dahin nur in Zweifel gezogene Vertrauenswürdigkeit nicht mehr vorhanden ist (Hinweis E 21.3.1980, 3139/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110185.X04Im RIS seit
07.11.2022Zuletzt aktualisiert am
07.11.2022