Index
KFGNorm
KFG 1967 §109 Abs1 litbRechtssatz
Den im § 109 Abs 1 lit b KFG 1967 verwendeten Begriff der "Vertrauenswürdigkeit" - der weder der Gesetzeswortlaut noch die Gesetzesmaterialien Aussagen zur näheren Bestimmung dieses Begriffes enthalten - ist von der Bedeutung auszugehen, die diesem Ausdruck im allgemeinen Sprachgebrauch zukommt. Dem Wort "vertrauen" kommt demnach inhaltlich die gleiche Bedeutung zu wie einem "sich verlassen" (Hinweis E 21.3.1980, 3139/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110185.X03Im RIS seit
07.11.2022Zuletzt aktualisiert am
07.11.2022