Norm
ZPO §41Rechtssatz
Für die Leistungen eines österreichischen Rechtsanwalts für einen ausländischen Nichtunternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet gilt das Unternehmerortprinzip, sodass dafür 20% (österreichische) USt anfällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2022:RW0001023Im RIS seit
04.11.2022Zuletzt aktualisiert am
04.11.2022