Norm
ZPO §41Rechtssatz
Die Kosten der Beweissicherung muss der Beklagte dem Kläger im nachfolgenden Prozess nur dann ersetzen, wenn der Beweissicherungsantrag für die Rechtsverfolgung zweckmäßig war
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2022:RW0001025Im RIS seit
04.11.2022Zuletzt aktualisiert am
04.11.2022