RS OGH 2022/8/10 3R135/22b

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Veröffentlicht am 10.08.2022
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Rechtssatz

Die Kosten der Beweissicherung muss der Beklagte dem Kläger im nachfolgenden Prozess nur dann ersetzen, wenn der Beweissicherungsantrag für die Rechtsverfolgung zweckmäßig war

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2022:RW0001025

Im RIS seit

04.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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