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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3, Art139 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Individualantrags auf Aufhebung der Betretungsbeschränkung für Gäste von Beherbergungsbetrieben ohne 2G-Nachweis gemäß einer Bestimmung einer COVID-19-MaßnahmenVRechtssatz
Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungs- bzw Gesetzwidrigkeiten (des §6 Abs2 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung idF BGBl II 459/2021) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, zumal in der angefochtenen Betretungsbeschränkung für Gäste von Beherbergungsbetrieben ohne 2G-Nachweis vor dem Hintergrund der im Verordnungsakt hinreichend erfolgten Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen des Verordnungsgebers eine den Gleichheitssatz verletzende Ungleichbehandlung bzw die Unzulässigkeit des Eingriffes in die geltend gemachten Grundrechte im Hinblick auf die Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht zu erkennen ist (vgl E v 17.03.2022, V294/2021).
Entscheidungstexte
Schlagworte
COVID (Corona), VfGH / Ablehnung, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:V288.2021Zuletzt aktualisiert am
02.11.2022