Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
29.03.2022Norm
StVO 1960 §42 Abs3aRechtssatz
Der Zweck der Ausnahme gemäß § 42 Abs 3a StVO vom Wochenendfahrverbot besteht darin, Lebensmittel zur Verarbeitung, zum Vertrieb oder zum Verzehr anbieten zu können, die ohne diese Ausnahme wegen ihrer besonders schnellen Verderblichkeit nicht mehr weiterverarbeitet, verteilt oder verzehrt werden könnten, weil sie ungenießbar geworden sind (vgl 1020 Blg XXIV GP).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Fahrverbot; Ausnahme;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.1365.001.2021Zuletzt aktualisiert am
28.10.2022