Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
31.08.2022Norm
AWG 2002 §6Rechtssatz
Welches technische Mindestmaß eine Anlage im Einzelfall aufweisen muss, damit eine Deponie vorliegt, ist weder dem AWG noch der Rsp eindeutig zu entnehmen. Aus der Rsp des VwGH kann abgeleitet werden, dass über die bloße Ablagerung der Abfälle hinausgehende Maßnahmen notwendig sind, um von einer Deponie im Rechtssinn sprechen zu können (vgl VwGH 2008/07/0101).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Feststellung; Behandlungsauftrag; Abfallbegriff; Abfallende; Ablagerung; Deponie;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.211.001.2020Zuletzt aktualisiert am
28.10.2022