TE Bvwg Erkenntnis 2022/8/23 W239 2235180-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 23.08.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten