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21/01 HandelsrechtNorm
GmbHG §15Rechtssatz
Die Eintragung der Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH im Firmenbuch hat nur deklarative Bedeutung; die Bestellung ist nach Zustimmung des Geschäftsführers sofort wirksam, und er ist bereits vor der Eintragung zu Vertretungshandlungen für die Gesellschaft berechtigt (vgl. VwGH 14.3.2001, 2000/08/0097, mwN). Das muss auch eine kontoführende Bank gegen sich gelten lassen, sobald ihr (im Sinn des § 15 Abs. 1 UGB) die Geschäftsführerbestellung bekannt gemacht wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022080079.L02Im RIS seit
27.10.2022Zuletzt aktualisiert am
27.10.2022