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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151Beachte
Rechtssatz
Hinsichtlich der Abgrenzung des Dienstvertrages (der Beschäftigung nach § 4 Abs. 2 ASVG) vom freien Dienstvertrag einerseits und vom Werkvertrag andererseits entspricht es der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass allen drei Vertragstypen die freiwillige Verpflichtung zur Arbeit, die Entgeltlichkeit sowie eine gewisse Dauer gemeinsam ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022080130.L01Im RIS seit
27.10.2022Zuletzt aktualisiert am
27.10.2022