Norm
MSchG §10aRechtssatz
Eine Marke wird für Druckwerke auch dann benutzt, wenn die Druckwerke in digitaler Form zur Verfügung stehen, weil dies der technischen Entwicklung bei der Lektüre von Texten und somit den allgemeinen Marktgewohnheiten entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2021:RW0001019Im RIS seit
27.10.2022Zuletzt aktualisiert am
27.10.2022