Norm
MSchG §10aRechtssatz
Der Umstand, dass Publikationen in englischer Sprache vorliegen, schließt nicht aus, dass die entsprechenden Druckwerke auch in Österreich verbreitet wurden. Soweit Druckwerke in deutscher Sprache vorliegen, liegt die Vermutung nahe, dass sich die Verbreitung nicht nur auf Deutschland, sondern auf den ganzen deutschsprachigen Raum bezieht, dem auch Österreich angehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2021:RW0001017Im RIS seit
27.10.2022Zuletzt aktualisiert am
27.10.2022