TE Bvwg Erkenntnis 2022/10/5 L512 2209374-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 05.10.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten