Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/15/0145 E 27. Februar 2014 VwSlg 8892 F/2014 RS 1Stammrechtssatz
Unter Belastungen im Sinne des § 34 EStG 1988 sind nur vermögensmindernde Ausgaben, also solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind. Ihnen stehen die Ausgaben gegenüber, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen und die deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130157.L01Im RIS seit
25.10.2022Zuletzt aktualisiert am
25.10.2022