Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Rechtssatz
In einer Konstellation, in der über einen Zweckänderungsantrag noch während der Gültigkeitsdauer des zuletzt erteilten Aufenthaltstitels negativ entschieden worden ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn der zugrundeliegende Antrag aufgrund des (aus mehreren Umständen erschlossenen) Parteiwillens als nur auf eine Zweckänderung und nicht auch auf eine Verlängerung des zuletzt erteilten Aufenthaltstitels gerichtet angesehen wird (vgl. VwGH 25.7.2019, Ra 2019/22/0123).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021220016.J04Im RIS seit
25.10.2022Zuletzt aktualisiert am
25.10.2022