RS Vwgh 2022/9/15 Ro 2021/22/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56
NAG 2005 §2 Abs1 Z12
NAG 2005 §24
NAG 2005 §26
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

In einer Konstellation, in der über einen Zweckänderungsantrag noch während der Gültigkeitsdauer des zuletzt erteilten Aufenthaltstitels negativ entschieden worden ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn der zugrundeliegende Antrag aufgrund des (aus mehreren Umständen erschlossenen) Parteiwillens als nur auf eine Zweckänderung und nicht auch auf eine Verlängerung des zuletzt erteilten Aufenthaltstitels gerichtet angesehen wird (vgl. VwGH 25.7.2019, Ra 2019/22/0123).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021220016.J04

Im RIS seit

25.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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