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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VStG §45Beachte
Rechtssatz
Ein nachträglich an den VwGH gestellter Antrag auf Einstellung des gegen den Revisionswerber anhängigen Verwaltungsstrafverfahren ist als unzulässig zurückzuweisen, da eine Einstellung eines bereits durch das VwG rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens durch den VwGH im Rahmen eines bei ihm anhängigen Revisionsverfahrens von vornherein nicht in Betracht kommt.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020110143.L01Im RIS seit
25.10.2022Zuletzt aktualisiert am
25.10.2022