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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Beachte
Rechtssatz
Ein Fall der formellen Klaglosstellung liegt unter anderem dann vor, wenn die angefochtene Entscheidung durch eine höchstgerichtliche Aufhebung aus dem Rechtsbestand beseitigt wurde (zu einer solchen Aufhebung durch den VfGH vgl. etwa VwGH 4.2.2022, Ra 2021/14/0262, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022190001.J01Im RIS seit
25.10.2022Zuletzt aktualisiert am
25.10.2022