RS Vwgh 2022/9/1 Ra 2022/03/0168

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.09.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
94/01 Schiffsverkehr

Norm

AVG §8
SchiffahrtsG 1997 §48 Z3
SchiffahrtsG 1997 §49 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/03/0030 E 28. Mai 2008 RS 6

Stammrechtssatz

Unter Rechten, die im Sinne des § 48 Z 3 SchifffahrtsG eine Parteistellung im Genehmigungsverfahren begründen können, werden nur solche Rechte verstanden, die auf Grund des dritten Teiles des SchifffahrtsG erworben wurden bzw dingliche Rechte an einer Schifffahrtsanlage oder an einer Liegenschaft sind, die von der den Gegenstand des Bewilligungsverfahrens bildenden Schifffahrtsanlage unmittelbar in Anspruch genommen wird. Für die Annahme, dem Nachbarn komme im Bewilligungsverfahren ein Anspruch auf Abwehr von Immissionen zu, die von einer Schifffahrtsanlage ausgehen, bietet das Gesetz keine Grundlage (vgl E vom 28. Februar 2001, Zl 98/03/0044).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022030168.L01

Im RIS seit

20.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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