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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §67 Abs4Rechtssatz
Nur auf Basis des Wissens um den Tätigkeitsbereich eines Betriebes kann beurteilt werden, ob im Erwerbszeitpunkt mit den erworbenen Betriebsmitteln die Fortführung dieses konkreten Betriebs möglich gewesen wäre (VwGH 9.9.2009, 2007/08/0039), ob es sich also bei den übernommenen Betriebsmitteln um jene handelt, mit denen der (Teil-)Betrieb des Vorgängers in dem Umfang, mit dem Betriebsgegenstand und in der Betriebsart wie der Vorgänger, hätte fortgeführt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021080058.L02Im RIS seit
20.10.2022Zuletzt aktualisiert am
20.10.2022