TE Bvwg Erkenntnis 2022/7/15 W212 2253844-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 15.07.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten