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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52Rechtssatz
Ausführungen zur Frage unter welchen Voraussetzungen Äußerungen eines Amtssachverständigen nicht als taugliches Gutachten angesehen werden können.
Schlagworte
Vorliegen eines GutachtensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1959001647.X00Im RIS seit
19.10.2022Zuletzt aktualisiert am
19.10.2022