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Sozialversicherung - ASVG - AlVGNorm
ASVG §67 Abs4Rechtssatz
Eine Betriebsnachfolge scheidet aus, wenn die "Nachfolgerin" nicht in der Lage ist, mit diesen sachlichen Betriebsmitteln unter Einsatz des genannten Personals eine, wenn auch umfangmäßig bescheidene, so doch noch wirtschaftlich werthafte Bautätigkeit zu entfalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983080123.X02Im RIS seit
19.10.2022Zuletzt aktualisiert am
19.10.2022