Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.12.2021Index
97 Öffentliches AuftragswesenRechtssatz
Widerspricht das Erstangebot im vergaberechtlichen Verhandlungsverfahren den Mindestanforderungen der Ausschreibungsbestimmungen, dann ist ein solches Angebot gemäß § 141 BVergG 2018 auszuscheiden. Das Unterlassen des Ausscheidens des Erstangebots macht dieses jedoch nicht zu einem ausschreibungskonformen Angebot.
Schlagworte
Angebot, Ausschreibungsbestimmungen, Ausschreibungskonformität, Ausscheidungsgrund, Vergabe, Verhandlungsverfahren, Mindestanforderungen, Unterlassen der AusscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.443.16.3010.2021Zuletzt aktualisiert am
18.10.2022