RS Lvwg 2022/1/20 LVwG 30.16-2156/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

20.01.2022

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960
VStG 1991 §44a Z1

Rechtssatz

Es entspricht den Rechtschutzerfordernissen des § 44a Z 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG 1991), wenn ein Straßenstück auch ohne Kilometerangabe örtlich eindeutig zugeordnet werden kann, da sich eine Geschwindigkeitsübertretung niemals an einem bestimmten Punkt, sondern stets an einer bestimmten Fahrtstrecke ereignet.

Schlagworte

Geschwindigkeitsübertretung, Tatort, Straßenstück ohne Kilometerangabe, Zuordnung, ausreichende Konkretisierung, Verteidigungsrechte, Doppelbestrafung, eindeutige Zuordnung, Fahrtstrecke

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2022:LVwG.30.16.2156.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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