Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.01.2022Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960Rechtssatz
Es entspricht den Rechtschutzerfordernissen des § 44a Z 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG 1991), wenn ein Straßenstück auch ohne Kilometerangabe örtlich eindeutig zugeordnet werden kann, da sich eine Geschwindigkeitsübertretung niemals an einem bestimmten Punkt, sondern stets an einer bestimmten Fahrtstrecke ereignet.
Schlagworte
Geschwindigkeitsübertretung, Tatort, Straßenstück ohne Kilometerangabe, Zuordnung, ausreichende Konkretisierung, Verteidigungsrechte, Doppelbestrafung, eindeutige Zuordnung, FahrtstreckeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2022:LVwG.30.16.2156.2021Zuletzt aktualisiert am
18.10.2022