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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG AnlCRechtssatz
Im Zusammenhang mit der Ausbildungsdauer hat die Ausbildung einer Lehrausbildung nur vergleichbar zu sein, eine lediglich 18-monatige Ausbildung (dort im Bereich der Eis- und Süßalimenteerzeugung) ist nicht als gleichwertig anzusehen (vgl. VwGH 25.1.2013, 2012/09/0068, zu einer Beschäftigungsbewilligung). Diese zeitliche Dimension darf auch beim Kriterium "spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten" nicht gänzlich außer Acht gelassen werden, bedarf es doch auch für deren Erwerb einer entsprechenden Zeit (vgl. VwGH 26.2.2021, Ra 2020/09/0046).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090260.L03Im RIS seit
18.10.2022Zuletzt aktualisiert am
18.10.2022