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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188Rechtssatz
Ein Abgabenbescheid, der auf einem Nichtbescheid aufbaut, ist nicht schon deswegen ebenfalls unwirksam (VwGH 12.5.2022, Ra 2021/13/0155, mwN). Sollte sich daher eine als Einkünftefeststellung nach § 188 BAO intendierte Erledigung - etwa weil die Zustellung unterblieben ist - als "Nichtbescheid" erweisen, hat dies keine Auswirkung auf die Wirksamkeit eines auf der Grundlage des § 295 Abs. 1 BAO auf der Basis dieser Erledigung nach § 188 BAO erlassenen Einkommensteuerbescheides.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150086.L01Im RIS seit
18.10.2022Zuletzt aktualisiert am
18.10.2022