RS Vwgh 2022/9/15 Ra 2022/21/0068

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Veröffentlicht am 15.09.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

BFA-VG 2014 §9
FrPolG 2005 §52 Abs4
FrPolG 2005 §53 Abs1
FrPolG 2005 §53 Abs3 Z1
StGB §31
StGB §40
VwGG §42 Abs2 Z1

Rechtssatz

Das VwG ist bei der zu treffenden Gefährdungsprognose vom Vorliegen von dreizehn strafgerichtlichen Verurteilungen ausgegangen. Dabei lässt es außer Acht, dass in zwei Fällen nur Zusatzstrafen verhängt und einmal von der Verhängung einer Zusatzstrafe abgesehen worden war. Insgesamt wäre daher von zehn Verurteilungen auszugehen gewesen (vgl. VwGH 21.12.2021, Ra 2020/21/0343).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022210068.L02

Im RIS seit

18.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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