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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BFA-VG 2014 §9Rechtssatz
Das VwG ist bei der zu treffenden Gefährdungsprognose vom Vorliegen von dreizehn strafgerichtlichen Verurteilungen ausgegangen. Dabei lässt es außer Acht, dass in zwei Fällen nur Zusatzstrafen verhängt und einmal von der Verhängung einer Zusatzstrafe abgesehen worden war. Insgesamt wäre daher von zehn Verurteilungen auszugehen gewesen (vgl. VwGH 21.12.2021, Ra 2020/21/0343).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022210068.L02Im RIS seit
18.10.2022Zuletzt aktualisiert am
18.10.2022