Norm
StGB §127Rechtssatz
Die Verschaffung von Waren (hier: Zigaretten) aus einem Automaten unter Einsatz einer vorher weggenommenen Bankomatkarte erfüllt das Tatbild des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Abs 1 Z 3 StGB. Auf die Eingabe eines PIN?Codes kommt es dabei nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134098Im RIS seit
17.10.2022Zuletzt aktualisiert am
17.10.2022