Norm
PVG §2 Abs3Schlagworte
Verhinderung; Teilnahme an gewerkschaftliche Veranstaltungen; PersonalvertretungsangelegenheitenRechtssatz
Sowohl dienstliche Gründe als auch Einsätze in Personalvertretungsangelegenheiten können die Verhinderung von Personalvertreter:innen, an einer Sitzung teilzunehmen, bewirken (A 29-PVAK/00). Als genügender Entschuldigungsgrund kann nur eine Situation gelten, die es dem:der Personalvertreter:in unmöglich oder unzumutbar schwer macht, an der Sitzung teilzunehmen. Die PVAB geht davon aus, dass die Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltung als genügender Entschuldigungsgrund anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A15.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
10.10.2022