Norm
PVG §22 Abs2Schlagworte
Zuständigkeit der PVAB; nachprüfende Kontrolle; Sitzungen von PVO; Zuschaltung per Videokonferenz; Zuschaltung einzelner oder aller PVO-Mitglieder; kein Recht auf Video-Zuschaltung der PVO-Mitglieder; Entscheidung der Vorsitzenden (Einladenden) über Präsenzsitzungen oder VideozuschaltungenRechtssatz
Der Antragsteller begründet seinen Antrag betreffend die behauptete rechtswidrige Verweigerung der Video-Zuschaltung der beiden FA-Mitglieder A (Antragsteller) und D mit der rechtskräftigen Entscheidung der PVAB vom 23. März 2022, A 2-PVAB/22, woraus er ableite, dass jedem Mitglied eines PVO das Recht zustehe, frei zu entscheiden, persönlich oder per Videozuschaltung an Sitzungen des PVO teilzunehmen. Dieses vom Antragsteller behauptete Recht kann der genannten Entscheidung der PVAB nicht entnommen werden. Diese Entscheidung der PVAB bezog sich auf die Durchführung von PVO-Sitzungen während der COVID-19-Pandemie im Lichte der zur Eindämmung von COVID-19 zum damaligen Zeitpunkt im Ressort in Geltung stehenden Weisungen (Erlässe). An den Sitzungstagen im Juni 2022 standen im Ressort aber keine besonderen Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 bei Sitzungen bzw. beim Zutritt zu Gebäuden mehr in Geltung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A15.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
10.10.2022