Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.09.2022Norm
FSG §7 Abs3 Z3Rechtssatz
Vorliegen besonders gefährlicher Verhältnisse und Vorliegen einer bestimmten Tatsache iSd § 7
Abs 3 Z 3 FSG Lenkerin fuhr ohne Benützen des Beschleunigungsstreifens am Beginn des Beschleunigungsstreifens aus dem Stand plötzlich und unvermittelt auf die Autobahn. Im gegenständlichen Fall herrschte zudem noch reger Verkehr und auf der Normalspur der Autobahn musste zumindest ein Lenker eines anderen Fahrzeuges eine Vollbremsung und ein Ausweichmanöver durchführen um eine Kollision zu verhindern.
Schlagworte
Führerscheinentzug, besonders gefährliche Verhältnisse, besondere Rücksichtslosigkeit, Auffahren auf Autobahn ohne Benützung BeschleunigungsstreifenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2022:LVwG.411.48.2022.R16Zuletzt aktualisiert am
10.10.2022