TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/24 L502 2154645-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 24.11.2021
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten