TE Bvwg Beschluss 2022/6/13 W240 2251483-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 13.06.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten