Norm
IO §29 Z1Rechtssatz
Die Einbringung eines Teilbetriebs in eine Gesellschaft, an welcher der Einbringende unmittelbar oder mittelbar allein beteiligt ist, erfüllt den Tatbestand des § 29 Z 1 IO nicht, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht überschuldet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134097Im RIS seit
13.10.2022Zuletzt aktualisiert am
13.10.2022